20 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.
21 Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.
22 Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.
23 Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.
24 Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.
25 Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.