23 Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.
24 Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.
25 Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
27 Und an Brandopfern zum lieblichen Geruch für Jahwe sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer.
28 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29 je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer.