28 Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.
Lesen Sie das gesamte Kapitel 4. Mose 35
Blick 4. Mose 35:28 in Kontext