28 Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
29 Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,
30 oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen.
31 Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.