2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das Gelübde eines Gottgeweihten ablegen will, um sich so Jahwe zu weihen,
3 so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen.
4 So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.
5 Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
6 Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.
7 Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.
8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.