4 So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.
5 Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
6 Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.
7 Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.
8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.
9 Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren.
10 Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes.