1 Du sollst Jahwe, deinem Gotte, kein Rind oder Schaf opfern, das einen Makel, irgend etwas Schlimmes, an sich hat; denn das ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
2 Wenn unter dir in einer deiner Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, jemand, es sei ein Mann oder ein Weib, betroffen wird, welcher thut, was Jahwe, deinem Gotte, mißfällt, indem er seine Bundesordnung übertritt
3 und hingeht, um anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen und der Sonne oder dem Mond oder dem ganzen Heere des Himmels niederzuwerfen, was ich nicht erlaubt habe,
4 und es dir angezeigt wird, und sich nach Anstellung des Verhörs und gründlicher Untersuchung ergiebt, daß es sich in der That so verhält, daß solcher Greuel in Israel verübt worden ist,
5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die so Schlimmes gethan haben, zum Gerichtsplatz am Thore hinausführen, den Mann oder das Weib, und sie zu Tode steinigen.