8 Wenn dir ein Rechtshandel in betreff eines Mordes, einer Eigentumsfrage oder einer thätlichen Mißhandlung, überhaupt irgend welche Streitsachen in deinen Wohnorten außergewöhnlich schwierig vorkommen, so sollst du dich aufmachen und hinreisen an die Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird,
9 und sollst dich an die levitischen Priester und an den Richter wenden, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird, und um Rat fragen, und sie sollen dir den Urteilsspruch kundgeben.
10 Du aber sollst verfahren, wie der Spruch lautet, den sie dir von jener Stätte aus, die Jahwe erwählt, mitteilen werden, und sollst in allem genau so verfahren, wie sie dich anweisen werden.
11 Gemäß der Weisung, die sie dir erteilen, und dem Urteile, das sie dir zustellen, sollst du handeln, ohne von dem Spruche, den sie dir mitteilen, zur Rechten oder zur Linken abzuweichen.
12 Sollte aber einer so vermessen sein, auf den Priester, der dort im Dienste Jahwes, deines Gottes, steht, oder auf den Richter nicht zu hören, der soll sterben, und du sollst das Böse aus Israel hinwegtilgen,
13 damit alles Volk es vernehme und sich fürchte und niemand mehr so vermessen handle.
14 Wenn du nach deinem Einzug in das Land, das dir Jahwe, dein Gott, giebt, Besitz davon genommen und dir Wohnung darin gemacht hast und du dann sprichst: Ich will einen König über mich setzen, wie alle die Völker, die rings um mich wohnen,