1 Den levitischen Priestern, dem ganzen Stamme Levi, soll kein Landanteil noch Erbbesitz zufallen, wie dem übrigen Israel; von den Feueropfern Jahwes und von dem, was ihm zu eigen gehört, sollen sie sich ernähren.
2 Erbbesitz aber soll er nicht haben inmitten seiner Volksgenossen; Jahwe ist sein Erbbesitz, wie er ihm verheißen hat.
3 Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.
4 Das Vorzüglichste von deinem Getreide, Most und Öl, sowie das Vorzüglichste von der Schur deiner Schafe hast du ihm zu geben.