3 Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.
4 Das Vorzüglichste von deinem Getreide, Most und Öl, sowie das Vorzüglichste von der Schur deiner Schafe hast du ihm zu geben.
5 Denn ihn hat Jahwe, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, daß er und seine Söhne allezeit im Namen Jahwes priesterlichen Dienst thun.
6 Wenn nun ein Levit aus irgend einer deiner Ortschaften in ganz Israel, woselbst er sich als Fremdling aufhält, an die Stätte kommt, die Jahwe erwählt hat, - und er kann ganz nach seinem Belieben kommen! -
7 so darf er im Namen Jahwes, seines Gottes, priesterlichen Dienst thun, so gut wie alle seine Brüder, die Leviten, die dort im Dienste Jahwes stehen.
8 Zu gleichen Teilen sollen sie die dortigen Einkünfte genießen, abgesehen von dem, was einer aus dem Verkauf väterlichen Vermögens löst.
9 Wenn du in das Land hineinkommst, das dir Jahwe, dein Gott, giebt, sollst du die Greuel jener Völker nicht nachahmen lernen.