6 Und jedermann, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht zu nutzen angefangen hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkommme, und ein anderer ihn zu nutzen anfange.
7 Auch wer sich ein Weib verlobt, aber noch nicht heimgeführt hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer sie heimführe.
8 Weiter sollen dann die Beamten zu dem Kriegsvolke sprechen: Jeder, der furchtsam und mutlos ist, trete ab und kehre heim, damit er seine Volksgenossen, nicht auch so mutlos mache, wie er ist.
9 Wenn aber die Beamten ihre Ansprache an das Volk beendigt haben, soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen.
10 Wenn du dich zur Belagerung einer Stadt anschickst, so sollst du ihr ein gütliches Abkommen anbieten,
11 und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein.
12 Wenn sie aber kein gütliches Abkommen mit dir treffen, sondern Krieg mit dir führen will, so sollst du sie belagern