1 Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.
2 Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.
3 Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen,
4 weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen.