10 Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;
11 erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen.
12 Auch sollst du einen bestimmten Ort außerhalb des Lagers haben, an den du dich hinauszubegeben hast;
13 und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren.
14 Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.
15 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
16 Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst.