16 Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst.
17 Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben.
18 Du darfst nicht aus Anlaß irgend welches Gelübdes Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen, denn auch dieses beides ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
19 Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.
20 Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
21 Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.
22 Wenn du aber auf das Geloben verzichtest, so bist du deshalb keines Vergehens schuldig.