4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
5 Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
6 Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
7 Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8 Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften , die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.
9 Bedenke, was Jahwe, dein Gott, unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, Mirjam widerfahren ließ!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend welches Darlehn gewährst, so darfst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben;