4 Und zwar soll er in eine dieser Städte fliehen, an den Eingang des Stadtthors treten und seine Angelegenheit den Vornehmsten der betreffenden Stadt vortragen. Sodann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm Raum gewähren, daß er bei ihnen wohnen bleibe.
5 Und wenn ihm der Bluträcher nachsetzt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er seinen Nächsten unwissentlich getötet hat, ohne, daß er ihm von früher her feind war.
6 Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren.
7 Da weihten sie Kedes im Galil auf dem Gebirge Naphthali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
8 Und jenseits des Jordans gegenüber Jericho im Osten traten sie Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamme Ruben ab und Ramoth in Gilead vom Stamme Gad und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
9 Das waren die Städte, die für alle Israeliten und die Fremdlinge, die unter ihnen weilten, festgesetzt waren, daß alle die dorthin fliehen sollten, die einen Menschen unvorsätzlich töten würden, damit sie nicht durch den Bluträcher umgebracht würden, ehe sie vor der Gemeinde gestanden hätten.