3 Als Witwen ehre, die wirklich Witwen sind.
4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, die sollen zuerst lernen, dem eigenen Haus fromm dienen und den Eltern Empfangenes heimgeben; denn das ist vor Gott genehm.
5 Die wirkliche vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott und hält an im Gebet und Flehen Tag und Nacht.
6 Die aber üppig lebt, ist lebendig tot.
7 Dieses Gebot sollst du verkünden, damit sie ohne Tadel seien.
8 Wer nicht sorgt für seine Angehörigen und namentlich für die im Haus, der hat den Glauben verleugnet, und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9 Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,