4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, die sollen zuerst lernen, dem eigenen Haus fromm dienen und den Eltern Empfangenes heimgeben; denn das ist vor Gott genehm.
5 Die wirkliche vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott und hält an im Gebet und Flehen Tag und Nacht.
6 Die aber üppig lebt, ist lebendig tot.
7 Dieses Gebot sollst du verkünden, damit sie ohne Tadel seien.
8 Wer nicht sorgt für seine Angehörigen und namentlich für die im Haus, der hat den Glauben verleugnet, und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9 Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,
10 wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.