8 Wer nicht sorgt für seine Angehörigen und namentlich für die im Haus, der hat den Glauben verleugnet, und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9 Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,
10 wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen aber nimm nicht an. Denn wenn sie trotz Christus in Begierde fallen, gehen sie auf das Heiraten aus
12 und haben den Vorwurf auf sich, daß sie die erste Treue gebrochen.
13 Müßig sind sie auch, und bringen es darin zu etwas, beim Herumlaufen in den Häusern; aber nicht nur im Müßiggang, sondern auch im Schwatzen, Vorwitz, unziemlichen Reden.
14 Darum ist mein Wille: die jüngeren sollen heiraten, Kinder zeugen, dem Haushalt vorstehen, dem Widersacher keinen Anlaß geben Lästerung halber.