37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.
Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 21
Blick 2. Mose 21:37 in Kontext