1 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder.
2 Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.
3 Wenn sich ein gestohlenes Tier — ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege — noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.
4 Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.
5 Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadenersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb — falls er gefasst wird — das Gestohlene doppelt ersetzen.
7 Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, dem Herrn, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.
8 Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten — ganz gleich, ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes — und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.
9 Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt,
10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten.
11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen.
12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadenersatz leisten.
13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadenersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist.
14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«
15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten.
16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«
17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!
18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.
19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, soll aus dem Volk Israel ausgestoßen werden und sterben.«
20 »Unterdrückt die Fremden nicht, und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.
21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht!
22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören.
23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!
24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!
25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben,
26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«
27 »Mich, den Herrn, sollt ihr nicht verhöhnen, und einen Fürsten aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!
28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen.
29 Eure erstgeborenen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.
30 Ihr seid heilige Menschen, die allein mir gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«