10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten.
11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen.
12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadenersatz leisten.
13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadenersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist.
14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«
15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten.
16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«