1 »Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt:Jemand hört, wie ein Verbrecher verflucht wird, und er meldet sich nicht als Zeuge, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;
2 jemand berührt unbeabsichtigt den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und verunreinigt sich so vor mir, dem Herrn;
3 jemand bemerkt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;
4 jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus — so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt —, ganz gleich, ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.
5 In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.
6 Dann soll er ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.