3. Mose 7 HFA

Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

1 »Dieses Gesetz gilt für das besonders heilige Schuldopfer:

2 Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.

3 Alles Fett muss mir, dem Herrn, dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,

4 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

5 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn.

6 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

7 Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester bringt das Opfer dar, um die Schuld zu sühnen. Ihm gehört das Fleisch.

8 Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.

9 Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.

10 Jedes andere Speiseopfer — ganz gleich, ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird — sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«

Weitere Anweisungen für das Dankopfer

11 »Dieses Gesetz gilt für das Dankopfer, das jemand mir, dem Herrn, darbringt:

12 Ist es ein Dankopfer, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie feines Mehl, ebenfalls mit Öl vermengt.

13 Dazu kommen noch Brotkuchen aus Sauerteig.

14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil zurückhalten, ihn mir, dem Herrn, weihen und dann dem Priester geben. Ihm soll es gehören. Der Priester sprengt das Blut des Opfertieres an den Altar.

15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.

17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.

18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich, der Herr, werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.

19 Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist.

20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Dankopfers isst, das mir, dem Herrn, geweiht ist, muss er aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben.

21 Wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist — mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der Herr, verabscheue — und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, muss er aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben.«

Verbot von Fett- und Blutgenuss

22 Weiter sagte der Herr zu Mose:

23 »Richte den Israeliten aus:Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen!

24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, nur verzehren dürft ihr es nicht!

25 Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem Herrn, als Opfer darbringt, verdient den Tod.

26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr auch wohnt.

27 Jeder, der das Blut isst, muss aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben!«

Der Anteil der Priester an den Opfergaben

28 Der Herr befahl Mose,

29 den Israeliten dies weiterzusagen:»Wer ein Dankopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem Herrn, weihen:

30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er zum Altar bringen und dort hin- und herschwingen.

31 Das Bruststück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt ein Priester das Fett auf dem Altar.

32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören.

33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und Fett des Tieres darbringt.

34 Von allen Dankopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,

35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an.

36 Ich, der Herr, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«

37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einweihungs- und Dankopfer.

38 Der Herr gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem Herrn, zu bringen.

Kapitel

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27