1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schulderlass gewähren.
2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.
3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen.
4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt.
5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst,
6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich.