5. Mose 24 NBH

Scheidung und Wiederheirat

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt,

2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet,

3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt,

4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken.

Verschiedene Schutzbestimmungen

5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen.

6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben.

7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten.

9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart.

Schutz der Schwachen

10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.

11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen.

12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht,

13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott.

14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt.

15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden.

16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben.

17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen.

18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.

19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet.

20 Wenn du Oliven von deinen Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.

21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.

22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.

Kapitel

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