11 Im zweiten Monat, am vierzehnten Tag sollen sie es zur Abendzeit halten und sollen es mit ungesäuertem [Brot] und bitteren Kräutern essen,
12 und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.
13 Der Mann aber, der rein und nicht auf der Reise ist und es unterlässt, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil sie die Opfergabe des Herrn nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; ein solcher Mann soll seine Sünde tragen!
14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem Herrn das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und der Vorschrift des Passah halten. Ein und dieselbe Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen.
15 Und an dem Tag, als die Wohnung aufgerichtet wurde, bedeckte die Wolke die Wohnung, nämlich das Zelt des Zeugnisses, und am Abend war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer, bis zum Morgen.
16 So war es allezeit; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer.
17 Sooft sich die Wolke von dem Zelt erhob, brachen die Kinder Israels auf; an dem Ort aber, an dem sich die Wolke niederließ, da lagerten sich die Kinder Israels.