4. Mose 9:14 SCH2000

14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem Herrn das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und der Vorschrift des Passah halten. Ein und dieselbe Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen.

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