16 den Strauß, die Schwalbe, die Möve und das Geschlecht der Habichte;
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle geflügelten kleinen Tiere, die auf vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein.
21 Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: Die verschiedenen Arten der Zugheuschrecken, die verschiedenen Arten der Solamheuschrecken, die verschiedenen Arten der Chargolheuschrecken und die verschiedenen Arten der Chagabheuschrecken.