1 Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, Jahwe, euer Gott.
3 Ihr sollt ein jeglicher seine Mutter und seinen Vater fürchten und meine Ruhetage sollt ihr beobachten; ich bin Jahwe, euer Gott.
4 Ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden und dürft euch keine gegossenen Götter machen; ich bin Jahwe, euer Gott.
5 Und wenn ihr Jahwe ein Heilsopfer schlachtet, sollt ihr es opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
6 An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
7 Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
8 Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
9 Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte.
10 Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
11 Ihr sollt nicht stehlen, nichts ableugnen und nicht einer den andern betrügen.
12 Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du so den Namen deines Gottes entweihest; ich bin Jahwe.
13 Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen.
14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht ein Hindernis in den Weg legen, sondern sollst dich vor deinem Gotte fürchten; ich bin Jahwe.
15 Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen - du sollst weder für einen Geringen Partei ergreifen, noch auf einen Vornehmen Rücksicht nehmen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
16 Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umgehen, noch auf dem Tode deines Nächsten bestehen; ich bin Jahwe.
17 Du sollst gegen deinen Bruder nicht Haß im Herzen tragen, sondern sollst deinen Nächsten freimütig zur Rede stellen, daß du nicht etwa seinetwegen Sünde auf dich ladest.
18 Du sollst nicht rachgierig noch nachträgerisch sein gegenüber deinen Volksgenossen, sondern sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst; ich bin Jahwe.
19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
20 Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.
21 Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,
22 und der Priester soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder vor Jahwe Sühne schaffen wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm dann die Sünde, die er begangen hat, vergeben werden.
23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden.
24 Im vierten Jahre sollen alle ihre Früchte Jahwe zu einer Dankfeier geweiht sein.
25 Im fünften Jahr aber dürft ihr ihre Früchte essen, daß euch um so reichIicherer Ertrag von ihnen zu teil werde; ich bin Jahwe, euer Gott.
26 Ihr dürft nichts samt dem Blut essen. Ihr dürft nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben.
27 Ihr dürft den Rand eures Kopfes nicht kreisförmig abscheren, noch sollst du den Rand deines Bartes verstümmeln.
28 Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Einschnitte an eurem Leibe machen, noch dürft ihr euch Schriftzeichen einätzen; ich bin Jahwe.
29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde.
30 Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und euch vor meinem Heiligtume scheuen; ich bin Jahwe.
31 Wendet euch nicht an die Totenbeschwörer- und an die Wahrsagegeister. Befragt sie nicht, daß ihr euch durch sie verunreinigt; ich bin Jahwe, euer Gott.
32 Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und die Person eines Greisen ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin Jahwe.
33 Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
34 Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.
35 Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen, noch in betreff des Längenmaßes, des Gewichts und des Hohlmaßes.
36 Richtige Wage, richtige Gewichtsteine, richtiges Epha und richtiges Hin sollt ihr führen; ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat.
37 So sollt ihr denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe.