26 Von dem Öl aber gieße der Priester etwas in seine - des Priesters - linke Hand
27 und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe.
28 Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
29 Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
30 Sodann soll er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, die er zu leisten vermochte, herrichten,
31 - die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe.
32 Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.