26 Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28 Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.
30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses.
31 So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;