4 Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, wird unrein, und alles Geräte, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
6 Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
7 Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
8 Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
9 Und jeder Sattel, auf dem der Flüssige reitet, wird unrein.
10 Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.