6 An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
7 Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
8 Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
9 Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte.
10 Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
11 Ihr sollt nicht stehlen, nichts ableugnen und nicht einer den andern betrügen.
12 Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du so den Namen deines Gottes entweihest; ich bin Jahwe.