1 Will jemand Jahwe eine Speisopfergabe darbringen, so muß seine Opfergabe in Feinmehl bestehen; dieses übergieße er mit Öl und thue Weihrauch darauf.
2 Alsdann bringe er es den Söhnen Aarons, den Priestern; der Priester aber nehme davon eine reichliche Hand voll, von dem Mehl und dem Öl, aus dem es besteht, samt dem ganzen Weihrauch, und lasse diesen Duftteil von ihm auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
3 Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes.
4 Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen.
5 Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;
6 brich es in einzelne Bissen und übergieße es mit Öl - ein Speisopfer ist es.
7 Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.