4 Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen.
5 Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;
6 brich es in einzelne Bissen und übergieße es mit Öl - ein Speisopfer ist es.
7 Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.
8 Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.
9 Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
10 Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes.