14 eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen,
15 daß er nicht seinen Stamm unter seinen Volksgenossen entweihe, denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt.
16 Und Jahwe redete mit Mose also:
17 Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
18 Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet
19 oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm
20 oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch.