35 Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
36 Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.
40 Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.
41 Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.