3. Mose 5:1-7 TEXT

1 Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -

2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -

3 oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -

4 oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät,

5 so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat.

6 Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.

7 Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.