3 Das gesamte Fett aber soll man von ihm darbringen: Den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer; ein Schuldopfer ist es.
6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, soll es essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden - hochheilig ist es.
7 Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!
8 Und dem Priester, der das Brandopfer jemandes darbringt, demselben soll das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat, gehören.
9 Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.