18 Sodann schere der Gottgeweihte vor der Thüre des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
19 Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einem ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem derselbe sein geweihtes Haar abgeschoren hat.
20 Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.
21 Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.
22 Und Jahwe redete mit Mose also:
23 Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen also: So sollt ihr die Israeliten segnen, indem ihr zu ihnen sprecht:
24 Jahwe segne dich und behüte dich!