21 Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.