31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.
32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.
33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.
34 Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.
35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.
36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.
37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;