3. Mose 15 SCH2000

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss.

3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein.

4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.

5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend;

6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

7 Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

8 Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein;

10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.

13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.

14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den Herrn kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.

15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen seines Ausflusses.

16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.

18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.

19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.

20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.

24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein.

25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein.

26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit.

27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein.

29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte.

30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit.

31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.

32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird,

33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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