3. Mose 17 SCH2000

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der Herr geboten hat, indem er sprach:

3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet

4 und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes.

5 Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den Herrn bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem Herrn als Friedensopfer darzubringen.

6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn.

7 Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern.

8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will,

9 aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem Herrn opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.

11 Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele.

12 Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen.

13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken;

14 denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden.

15 Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein.

16 Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen.

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