20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienstmagd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
21 Er soll aber sein Schuldopfer dem Herrn vor den Eingang der Stiftshütte bringen, einen Widder als Schuldopfer.
22 Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.
23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;
24 im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den Herrn;
25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit der Ertrag für euch umso größer wird; ich, der Herr, bin euer Gott.
26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt weder Wahrsagerei noch Zauberei treiben.