1 Wenn aber eine Seele dem Herrn ein Speisopfer darbringen will, so soll ihre Opfergabe aus Feinmehl bestehen, und man soll Öl darübergießen und Weihrauch darauftun.
2 So soll man es zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Feinmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch; und der Priester soll das, was davon zum Gedenken bestimmt ist, auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.
3 Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn.
4 Wenn du aber als Speisopfergabe ein Ofengebäck darbringen willst, so nimm Feinmehl, ungesäuerte Kuchen, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt.
5 Ist aber deine Speisopfergabe in der Pfanne bereitet, so soll sie aus Feinmehl sein, mit Öl angerührt, ungesäuert;
6 du sollst sie in Brocken zerbrechen und Öl daraufgießen; es ist ein Speisopfer.