11 Kein Speisopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf aus Gesäuertem bereitet werden; denn ihr sollt dem Herrn keinen Sauerteig und keinen Honig als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.
12 Als eine Opfergabe der Erstlinge könnt ihr so etwas dem Herrn darbringen — aber auf dem Altar sollt ihr sie nicht zum lieblichen Geruch opfern.
13 Alle deine Speisopfergaben sollst du mit Salz würzen und darfst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.
14 Willst du aber dem Herrn, deinem Gott, ein Speisopfer von den ersten Früchten darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner vom Jungkorn als Speisopfer von deinen ersten Früchten darbringen;
15 und du sollst Öl darauftun und Weihrauch darauflegen; es ist ein Speisopfer.
16 Und der Priester soll in Rauch aufgehen lassen, was davon zum Gedenken bestimmt ist, von seinen geschroteten Körnern und von seinem Öl, dazu allen Weihrauch; es ist ein Feueropfer für den Herrn.